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   OLG Düsseldorf, 10.08.1990 - 3 Wx 201/90   

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https://dejure.org/1990,5804
OLG Düsseldorf, 10.08.1990 - 3 Wx 201/90 (https://dejure.org/1990,5804)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.08.1990 - 3 Wx 201/90 (https://dejure.org/1990,5804)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. August 1990 - 3 Wx 201/90 (https://dejure.org/1990,5804)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 724
  • Rpfleger 1991, 18
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 05.02.2009 - IX ZR 21/07

    Umfang der Verantwortlichkeitung eines Zwangsverwalters

    In der instanzgerichtlichen Rechtsprechung und in der Literatur wird dies teilweise bejaht (z.B. OLG Karlsruhe WuM 1990, 168, 169 ; OLG Düsseldorf NJW-RR 1991, 724 f ; KG WE 2001, 9, 10; Staudinger/Bub, BGB [Bearb. Juli 2005] § 28 WEG Rn. 217).
  • BayObLG, 14.02.1991 - BReg. 2 Z 4/91

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

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  • OLG München, 12.10.2006 - 32 Wx 124/06

    Inanspruchnahme des Wohnungseigentümers für fällige Wohngeldforderung nach

    bb) Gleiches gilt für den ebenfalls am 18.12.2002 gefassten Beschluss zur Sonderumlage (OLG Düsseldorf NJW-RR 1991, 724/725).
  • AG Kerpen, 08.12.1998 - 15 II 44/98

    Anfechtungsrecht und Stimmrecht des Zwangsverwalters unter Bezugnahme der

    Weiter spricht gegen den BGH, daß es bei einer wirtschaftlichen Betrachtung natürlich in aller Regel einen großen Unterschied ausmachen wird, ob der Erwerber des Wohnungseigentums lediglich im Haftungsverband mit den übrigen Wohnungseigentümern für die "Deckungslücke" einzustehen hat (etwa über eine Sonderumlage; vgl. dazu - bezogen auf den Zwangsverwalter - auch OLG Düsseldorf, - 3 Wx 201/90 -, WuM 1990, 458), oder ob er alleine für diese Forderung aufkommen soll.
  • OLG Hamburg, 20.01.1993 - 2 Wx 53/91

    Ermächtigung des Verwalters zur Realisierung von Hausgeldforderungen; Erfolglose

    Danach sind in diesem Fall neben den Kosten auch die Ausgaben der Verwaltung aus den Nutzungen des Grundstücks (Wohnungseigentums) vorweg zu bestreiten; zu den Ausgaben sind nach ganz überwiegender Auffassung auch die laufenden Hausgeldzahlungen zu rechnen (vgl. OLG Düsseldorf OLGZ 91, 44;/OLG Stuttgart JurBüro 76, 1396/1399; Zeller-Stöber, ZVG, 13. Aufl., § 155 Rn 4; Dassler-Muth, ZVG, 12. Aufl., § 155 Rn 2 m.w.N. in Fn. 7; Röll NJW 76, 1473/1475; Steiger Rpfl 85, 474).
  • OLG Köln, 29.05.1995 - 16 Wx 44/95

    Anforderungen an die Eigenschaft eines Voreigentümers als Schuldner der von ihm

    Das OLG Düsseldorf hat sich dieser Auffassung angeschlossen ( vgl. NJW-RR 1991, 724 ).
  • KG, 15.03.2000 - 24 W 6527/98

    Zwangsverwaltung von Wohnungen ; Leistung einer Sonderumlage

    Rechtlich einwandfrei bejaht das Landgericht eine Haftung des Antragsgegners auf anteilige Leistung der Sonderumlage, die dazu bestimmt ist, die Wohngeldausfälle, die aus den beschlagnahmten Objekten herrühren, nachzufinanzieren (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 1991, 724).
  • OLG Köln, 19.10.1992 - 16 Wx 146/92
    Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat in seinem Beschluß vom 10.01.1990 (WuM 1990, 168/169; ihm nachfolgend auch das BayObLG in seinem Beschluß vom 14.02.1991; [NJW-RR 1991, 723] sowie das OLG Düsseldorf in seinem Beschluß vom 10.08.1990, [NJW-RR 1991, 724] für die Zahlung einer Sonderumlage) zu Recht die Auffassung vertreten, nach Einbeziehung nicht geleisteter Vorschüsse in die Jahresabrechnung und Billigung dieser Jahresabrechnung durch die Wohnungseigentümer während der Beschlagnahme sei allein dieser Eigentümerbeschluß Rechtsgrundlage für die Durchsetzung auch bereits aufgrund eines Eigentümerbeschlusses über den Wirtschaftsplan vor der Beschlagnahme geschuldeter Beträge.
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